Wie melde ich mein Kind an?

Schön, dass Sie sich für eine unserer Schulen entschieden haben. Bitte informieren Sie sich an der entsprechenden Georg-Müller-Schule, wie Sie vorgehen sollen.

FAQs

Nein, Grundgesetz-Artikel 7 Absatz 4 garantiert die Schulfreiheit und das Grundrecht, eine freie (private) Schule zu gründen: “Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet.” In vielen Landesschulgesetzes heißt es ergänzend, dass Schulen in freier Trägerschaft das öffentliche Schulwesen “ergänzen und bereichern” (z.B. SchulG NRW, § 100, SchulG Baden-Württemberg § .

Ja, die Zeugnisse der Georg-Müller-Schulen sind genauso gültig wie Zeugnisse von staatlichen Schulen.

Grundsätzlich stehen die Georg-Müller-Schulen allen Kindern und Jugendlichen offen, unabhängig von der konfessionellen Zugehörigkeit und dem religiösen, weltanschaulichen oder politischen Bekenntnis ihrer Eltern.

Dennoch setzt eine Anmeldung sinnvollerweise voraus, dass die Eltern der Zielsetzung und der erzieherischen Arbeit der Georg-Müller-Schule zustimmen. Nur dann ist auch eine harmonische Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus möglich, die eine notwendige Grundlage für die Förderung der der Schule anvertrauten Jungen und Mädchen ist.

Weitere Fragen und Antworten finden Sie auf der FAQ-Seite.