Kontakt

Wie finde ich den richtigen Ansprechpartner?

Sie sind Mitarbeiter an einer der Georg-Müller-Schulen:

Je nachdem, bei welchem Verein Sie angestellt sind, entscheidet sich, welche Personen für Sie zuständig sind. Bitte wählen Sie den richtigen Verein für Ihr Anliegen aus.

Trägerverein:

Förderverein:

Bauverein:

Sie haben ein Kind an einer unserer Schulen:

Wir sind für Sie da, wenn Sie z.B. Fragen zu den Elternbeiträgen oder SEPA-Einzügen haben. 

Sie sind Vereinsmitglied oder Spender:

Wir stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Anmeldung

Sie möchten Ihr Kind anmelden? Dann schauen Sie auf unserer Anmeldeseite vorbei!

Raumbuchung

Wenn Sie als Eltern oder Ehemalige die kleine Turnhalle zur privaten Nutzung buchen möchten, melden Sie sich bitte unter: raumbuchung@gms-net.de

Haben Sie noch weitere Fragen?

Georg-Müller-Schulen

Vereinsverwaltung

0521 26 07 56 63 Anrufen

Osningstraße 40
33605 Bielefeld

Georg-Müller-Schulen

Vereinsverwaltung

0521 26 07 56 63 Anrufen

Osningstraße 40
33605 Bielefeld

J. Michael Pieper

Geschäftsführer

J. Michael Pieper

Geschäftsführer

0521 30 43 88 38 Anrufen

Lena Thiele

Öffentlichkeitsarbeit

Lena Thiele

Öffentlichkeitsarbeit

0521 26 07 56 65 Anrufen

FAQs

Artikel 12 Absatz 3 der Landesverfassung NRW definiert: “In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.” Als “Bekenntnis” gerichtlich anerkannt sind neben denen der beiden großen Kirchen die “gemeinsame Basis des Glaubens der Deutschen Evangelischen Allianz” sowie das mennonitische Bekenntnis. Eine Bekenntnis-Grundschule darf nach Grundgesetz-Artikel 7 Absatz 5 von christlichen Eltern gegründet werden, wenn sie ein gemeinsames Bekenntnis (nicht: Konfession) haben und nur Mitarbeiter mit dem gleichen Bekenntnis eingestellt werden. Es dürfen auch Schüler aufgenommen werden, die dieses Bekenntnis nicht teilen, aber es kennenlernen wollen, so das Bundesverwaltungsgericht in zwei Grundsatzurteilen 1992 (Aktenzeichen 6 C 3/91 und 6 C 5/91). Bekenntnisschulen der Sekundarstufen haben bezüglich des Bekenntnisses weniger strenge Voraussetzungen. Auch über Bekenntnisschulen wacht trotz großer Freiheiten in letzter Instanz die Schulbehörde des jeweiligen Bundeslandes.

Ja, die Zeugnisse der Georg-Müller-Schulen sind genauso gültig wie Zeugnisse von staatlichen Schulen.

Ja, in NRW und Baden-Württemberg ist das möglich.

Die Kinder werden an unseren Schulen nach denselben Kompetenzerwartungen unterrichtet wie an einer öffentlichen Schule. Daher sollte ein Wechsel an eine öffentliche Schule durch beispielsweise einen Umzug kein Problem sein.

Weitere Fragen und Antworten finden Sie auf der FAQ-Seite.