Artikel 12 Absatz 3 der Landesverfassung NRW definiert: “In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.” Als “Bekenntnis” gerichtlich anerkannt sind neben denen der beiden großen Kirchen die “gemeinsame Basis des Glaubens der Deutschen Evangelischen Allianz” sowie das mennonitische Bekenntnis. Eine Bekenntnis-Grundschule darf nach Grundgesetz-Artikel 7 Absatz 5 von christlichen Eltern gegründet werden, wenn sie ein gemeinsames Bekenntnis (nicht: Konfession) haben und nur Mitarbeiter mit dem gleichen Bekenntnis eingestellt werden. Es dürfen auch Schüler aufgenommen werden, die dieses Bekenntnis nicht teilen, aber es kennenlernen wollen, so das Bundesverwaltungsgericht in zwei Grundsatzurteilen 1992 (Aktenzeichen 6 C 3/91 und 6 C 5/91). Bekenntnisschulen der Sekundarstufen haben bezüglich des Bekenntnisses weniger strenge Voraussetzungen. Auch über Bekenntnisschulen wacht trotz großer Freiheiten in letzter Instanz die Schulbehörde des jeweiligen Bundeslandes.
Bekenntnisschulen dürfen für den christlichen Glauben werben (s. Grundsatzurteile 1992 (BVerwG Aktenzeichen 6 C 3/91, Leitsatz 6).
Nein, Grundgesetz-Artikel 7 Absatz 4 garantiert die Schulfreiheit und das Grundrecht, eine freie (private) Schule zu gründen: “Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet.” In vielen Landesschulgesetzes heißt es ergänzend, dass Schulen in freier Trägerschaft das öffentliche Schulwesen “ergänzen und bereichern” (z.B. SchulG NRW, § 100, SchulG Baden-Württemberg § .
Die Kinder werden an unseren Schulen nach denselben Kompetenzerwartungen unterrichtet wie an einer öffentlichen Schule. Daher sollte ein Wechsel an eine öffentliche Schule durch beispielsweise einen Umzug kein Problem sein.
Ja, die Zeugnisse der Georg-Müller-Schulen sind genauso gültig wie Zeugnisse von staatlichen Schulen.
Ja, in NRW und Baden-Württemberg ist das möglich.
Auf unserer Anmeldeseite finden Sie die Links zu den einzelnen Schulen. Dort sind alle Informationen zur Anmeldung hinterlegt.
Zunächst einmal Kinder aus Familien, die demselben Bekenntnis angehören. Darüber hinaus möchten wir eine offene Schule sein für alle Kinder – unabhängig von der politischen, weltanschaulichen oder religiösen Überzeugung der Eltern. Grundlage unserer Arbeit ist das geistlich-pädagogische Konzept. Daher ist das Einverständnis der Eltern, dass ihr Kind auf dieser Basis erzogen und unterrichtet wird, für uns eine unerlässliche Voraussetzung bei der Aufnahme eines Kindes.
Für externe Bewerber liegt der Anmeldeschluss in der Regel eine Woche nach den Halbjahreszeugnissen für das nächste Schuljahr.
Schüler des Georg-Müller-Gymnasium (Jahrgang 9) brauchen sich nicht für die Oberstufe (Sekundarstufe II) anzumelden. Schüler der Georg-Müller-Gesamtschule (Jahrgang 10) melden sich nach Bekanntgabe der Halbjahreszeugnisse für die Oberstufe des Gymnasiums im Sekretariat des Gymnasiums an. Der genaue Termin und die erforderlichen Unterlagen werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Grundsätzlich stehen die Georg-Müller-Schulen allen Kindern und Jugendlichen offen, unabhängig von der konfessionellen Zugehörigkeit und dem religiösen, weltanschaulichen oder politischen Bekenntnis ihrer Eltern.
Dennoch setzt eine Anmeldung sinnvollerweise voraus, dass die Eltern der Zielsetzung und der erzieherischen Arbeit der Georg-Müller-Schule zustimmen. Nur dann ist auch eine harmonische Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus möglich, die eine notwendige Grundlage für die Förderung der der Schule anvertrauten Jungen und Mädchen ist.
Schulkleidung darf nicht verwechselt werden mit einer Schuluniform.
Die Kleidungsverabredung einiger unserer Schulen beschränkt sich auf Oberteile. Eine einheitliche Kleidung fördert den Gemeinschaftssinn und die Identifikation mit der Schule. Alle Kinder tragen Kleidung derselben Qualität, derselben Farben und Formen. Soziale Unterschiede sind nicht mehr so offensichtlich und es entfallen viele Anlässe zu Hänseleien und Ausgrenzungen.
Einheitliche Kleidung fördert den Gemeinschaftssinn und die Identifikation mit der Schule. Alle Kinder tragen Kleidung derselben Qualität, derselben Farben und Formen. Soziale Unterschiede sind nicht mehr so offensichtlich und es entfallen viele Anlässe zu Hänseleien und Ausgrenzungen. Schulkleidung darf nicht verwechselt werden mit einer Schuluniform. Die Kleidungsverabredung beschränkt sich auf Oberteile, wie z.B. T-Shirt und Sweatshirt.