FAQs
Ja, das ist für die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler und für Ehemalige möglich. Bitte senden Sie Ihre Anfrage bis spätestens eine Woche vor dem gewünschten Termin an: raumbuchung@gms-net.de. Bitte nennen Sie in Ihrer Anfrage den gewünschten Termin und die Uhrzeit, gerne auch einen Ausweichtermin.
Die Anfragen werden nicht täglich bearbeitet; haben Sie bitte Verständnis dafür, dass die Rückmeldung einige Tage dauern kann.
Grundsätzlich stehen die Georg-Müller-Schulen allen Kindern und Jugendlichen offen, unabhängig von der konfessionellen Zugehörigkeit und dem religiösen, weltanschaulichen oder politischen Bekenntnis ihrer Eltern.
Dennoch setzt eine Anmeldung sinnvollerweise voraus, dass die Eltern der Zielsetzung und der erzieherischen Arbeit der Georg-Müller-Schule zustimmen. Nur dann ist auch eine harmonische Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus möglich, die eine notwendige Grundlage für die Förderung der der Schule anvertrauten Jungen und Mädchen ist.
Es gibt zweimal im Schuljahr Bestellzeiträume für die Schulkleidung, in der Ihre Bestellungen entgegengenommen werden. Die Bestellzeiträume finden Sie auf der Bestellseite. LINK
Bei der Herstellung der Schulkleidung wurde auf Qualität und faire Bedingungen geachtet. Sie können die Basisware im Onlinekatalog des Herstellers ansehen.
Kapuzenpullover und -jacken haben vorne ein Logo-Stick und hinten ein großen GMS-Druck, Hemden und Blusen haben nur einen kleinen Stick, T-Shirts, Poloshirts und Sporthosen sind nur vorne bestickt, Trikots sind nur auf der Hinterseite bedruckt.
Das Georg-Müller-Gymnasium und die Georg-Müller-Gesamtschule haben eine gemeinsame, nicht differenzierte Schulkollektion. Unsere Schulkollektion ist keine Schuluniform. Die Kleiderverabredung beschränkt sich auf Oberteile, wie z.B. T-Shirt und Sweatshirt. Die freiwillige Schulkleidung fördert den Gemeinschaftssinn und die Identifikation mit der Schule, so wird Schule zum Anziehen!
- für alle Schulformen außer dem Gymnasium den sogenannten Q-Vermerk (mittlerer Schulabschluss mit Qualifikationsvermerk) am Ende der Klasse 10.
- von einem Gymnasium kommend die Versetzung am Ende von Jg. 9 (G8) bzw. 10 (G9).