Welche Aufnahmevoraussetzungen gelten für die gymnasiale Oberstufe?

Um sich für einen Platz an der Oberstufe des Gymnasiums zu bewerben, benötigt man

  • für alle Schulformen außer dem Gymnasium den sogenannten Q-Vermerk (mittlerer Schulabschluss mit Qualifikationsvermerk) am Ende der Klasse 10.
  • von einem Gymnasium kommend die Versetzung am Ende von Jg. 9 (G8) bzw. 10 (G9).

Für Bewerber aus dem Ausland gilt: Zunächst ist bei der Bezirksregierung Köln unter Vorlage übersetzter und beglaubigter Zeugnisse zu klären, ob der erreichte Abschluss dem mittleren Bildungsabschluss NRW entspricht. Danach muss bei der Bezirksregierung Detmold geklärt werden, ob der Abschluss auch zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt.

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Gymnasium Bielefeld

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