Um sich für einen Platz an der Oberstufe des Gymnasiums zu bewerben, benötigt man
Für Bewerber aus dem Ausland gilt: Zunächst ist bei der Bezirksregierung Köln unter Vorlage übersetzter und beglaubigter Zeugnisse zu klären, ob der erreichte Abschluss dem mittleren Bildungsabschluss NRW entspricht. Danach muss bei der Bezirksregierung Detmold geklärt werden, ob der Abschluss auch zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt.
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