Nein, nur die Klassen- bzw. Schulleitung kann in begründeten Ausnahmefällen ein Kind für eine begrenzte Zeit von der Schulpflicht entbinden. Dazu ist ein Antrag zu stellen. Dieser muss so frühzeitig wie möglich (i.d.R. mindestens drei Tage vorher) formuliert werden und eine genaue Begründung enthalten. Geht es um eine stundenweise Abwesenheit, erfolgt der Antrag formlos beim Klassenlehrer. Ganz- oder mehrtägige Abwesenheiten müssen bei der Schulleitung beantragt werden.
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