Aktuelles aus dem Schulleben
Glaube macht Schule
Die Geschichte der Georg-Müller-Schulen ist schon über 30 Jahre alt und wurde endlich aufgeschrieben. Lesen Sie von Glaubensproben und Wundern und gehen sie auf eine Reise durch die Geschichte.

Über die GMS
Die Georg-Müller-Schulen in Bielefeld und Steinhagen werden mit Gottes Hilfe als christliche, an die Bibel gebundene Schulen geführt. Wir möchten unsere Schülerinnen und Schüler auf einem Abschnitt ihres Lebens begleiten und ihnen den christlichen Glauben vorleben, der unseren Schulalltag durchdringt. Als staatlich anerkannte Schule unterrichten wir nach den Vorgaben des Lehrplans. Wir möchten eine Atmosphäre schaffen, in der die Schülerinnen und Schüler sich wohlfühlen und das Lernen Freude macht.
Mehr erfahrenFAQs
Artikel 12 Absatz 3 der Landesverfassung NRW definiert: “In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.” Als “Bekenntnis” gerichtlich anerkannt sind neben denen der beiden großen Kirchen die “gemeinsame Basis des Glaubens der Deutschen Evangelischen Allianz” sowie das mennonitische Bekenntnis. Eine Bekenntnis-Grundschule darf nach Grundgesetz-Artikel 7 Absatz 5 von christlichen Eltern gegründet werden, wenn sie ein gemeinsames Bekenntnis (nicht: Konfession) haben und nur Mitarbeiter mit dem gleichen Bekenntnis eingestellt werden. Es dürfen auch Schüler aufgenommen werden, die dieses Bekenntnis nicht teilen, aber es kennenlernen wollen, so das Bundesverwaltungsgericht in zwei Grundsatzurteilen 1992 (Aktenzeichen 6 C 3/91 und 6 C 5/91). Bekenntnisschulen der Sekundarstufen haben bezüglich des Bekenntnisses weniger strenge Voraussetzungen. Auch über Bekenntnisschulen wacht trotz großer Freiheiten in letzter Instanz die Schulbehörde des jeweiligen Bundeslandes.
Auf unserer Anmeldeseite finden Sie die Links zu den einzelnen Schulen. Dort sind alle Informationen zur Anmeldung hinterlegt.
Ja, in NRW und Baden-Württemberg ist das möglich.
Ja, das ist für die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler und für Ehemalige möglich. Bitte senden Sie Ihre Anfrage bis spätestens eine Woche vor dem gewünschten Termin an: raumbuchung@gms-net.de. Bitte nennen Sie in Ihrer Anfrage den gewünschten Termin und die Uhrzeit, gerne auch einen Ausweichtermin.
Die Anfragen werden nicht täglich bearbeitet; haben Sie bitte Verständnis dafür, dass die Rückmeldung einige Tage dauern kann.
Weitere Fragen und Antworten finden Sie auf der FAQ-Seite.
Die nächsten Termine
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