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4. Zusammenarbeit zwischen Schülern, Eltern und Lehrern

Folgende Gremien treffen sich regelmäßig zu Austausch und Beratung:

Oberstufenkonferenz

Mitglieder sind alle Lehrerinnen und Lehrer, die im laufenden Schuljahr in der Sekundarstufe II unterrichten. Lehrkräfte mit Sekundarstufen II-Fakultas, die derzeit nicht in der Oberstufe unterrichten, können trotzdem teilnehmen und sind bei Wahlen und Abstimmungen uneingeschränkt stimmberechtigt. Die Oberstufenkonferenz befasst sich mit allen Fragen, die die Sekundarstufe II in ihrer Struktur, ihren Inhalten und ihrer Zielrichtung betreffen

Runder Tisch: Oberstufenleitung / Jahrgangsstufenleiter

Jahrgangsstufenleiter und Oberstufenleiter treffen sich regelmäßig in einem vorher vereinbarten Rhythmus zu Austausch und Beratung. Aktuelle Fragen und Probleme stehen in diesen Gesprächen im Mittelpunkt.

Runder Tisch: Oberstufenleitung / Jahrgangsstufensprecher

Jahrgangsstufensprecher und Oberstufenleiter treffen sich regelmäßig in einem vorher vereinbarten Rhythmus zu Austausch und Beratung. Ganz besonders soll erörtert und vereinbart werden, wie (die) Schüler verantwortlich und initiativ in die Arbeit und Entwicklung der Oberstufe einbezogen werden können.

Stufenpflegschaftssitzungen und Elternversammlungen

Da die Zahl der nicht volljährigen Schüler in den Jahrgängen 12 und 13 abnimmt, besteht eine Klassenpflegschaft wie in der Sekundarstufe I de facto nur noch in der 11. Jahrgangsstufe. In jeder der drei Jahrgangsstufen soll es bei Bedarf Elternversammlungen geben, an denen Eltern und Erziehungsberechtigte unabhängig davon teilnehmen, ob ihr Kind bereits volljährig ist. Diese Versammlungen dienen der Aussprache und Beratung. Es ist uns wichtig, dass bis zum Abitur Eltern und Schule vertrauensvoll zusammenarbeiten und die Anliegen, Erfolge und Nöte der jeweils anderen Seite kennen und in ihrer Erziehungs- bzw. Bildungsarbeit berücksichtigen können.

 

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